RECYCLING

Recyclingschotter aus Betonbruch oder Ziegelbruch

Körnung des Materials    Nutzung des Materials für

  • 0 – 6   mm              Straßen und Wegebau
  • 0 – 16   mm            Pflasterarbeiten
  • 16 – 32   mm           Drainageschichten
  • 0 – 56   mm            Damm- und Hangaufschüttungen

Entsprechend dem Kundenwunsch können weitere Körnungen aller Ausgangsstoffe hergestellt werden.

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L A G A – Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen:
Teil II: Technische Regeln für die Verwertung

1. 2 Bodenmaterial
1. 2. 1 Definition
Bodenmaterial im Sinne dieser Technischen Regel ist Material aus Böden im Sinne von § 2 Abs.1 BBodSchG und deren Ausgangssubstraten, jedoch ohne Mutterboden (AS 17 05 04).

Darüber hinaus wird als Bodenmaterial im Sinne dieser Technischen Regel betrachtet:

  • Bodenaushub aus der Gewinnung und Aufbereitung nichtmetallhaltiger Bodenschätze, der als Abfallentsorgt wird (AS 01 04 08: Abfälle von Kies-und Gesteinsbruch; AS 01 04 09: Abfälle von Sand und Ton);
  • Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen (z.B. Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch) bis zu 10 Vol.-%2; (Hinweis: Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% wird
    in der Technischen Regel „Gemische“ behandelt); 2 Von einem Volumenanteil der mineralischen Fremdbestandteile von >10 % ist dann auszugehen, wenn diese deutlich sichtbar sind.

 USUM: 
 AS 17 05 04 Boden und Steine mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% 
 werden in AS 17 01 02 Ziegel/Mauerziegel eingestuft!